Wahlen zur Kirchenverwaltung
Zwei Kirchenverwaltungen—aber eine Pfarrei
Wir wählen im November zwei Kirchenverwaltungen. Die Kirchenstiftung Erbendorf und die Filialkirchenstiftung Wildenreuth braucht jeweils ein Gremium zur Verwaltung ihrer weltlichen Güter.
In Erbendorf werden sechs Mitglieder gewählt, in Wildenreuth vier. Die Wahlen finden am 23./24. November in Erbendorf und in Wildenreuth statt.
Wer darf wählen?
Wählen darf jeder Katholik ab 18 Jahren, der im Pfarrgebiet
seinen Erstwohnsitz hat.
Kirchenverwaltung in Erbendorf
Wahl der Kirchenverwaltung Erbendorf
In der Faustinusstube im Lorettoheim:
Samstag, 23. November: 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Sonntag, 24. November: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Briefwahl in Erbendorf
Briefwahlunterlagen sind bis Freitag, 22. November, 12.00 Uhr im Pfarrbüro erhältlich. Die Briefwahlunterlagen können im Pfarrbüro bis 22.11. um 12.00 Uhr oder im Wahllokal abgegeben werden.
Zusammensetzung der Kirchenverwaltung in Erbendorf
Es werden 6 Kandidaten gewählt. Der Pfarrer gehört automatisch der
Kirchenverwaltung an.
Wie viele Stimmen kann ich abgeben?
Da 6 Mitglieder von der Pfarrei gewählt werden, dürfen auf der Liste bis zu 6 Personen angekreuzt werden. Ein Häufeln der Stimmen ist nicht erlaubt.
Wie lange ist die Amtszeit der Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung wird auf sechs Jahre gewählt.
Die neuen Kirchenverwaltungen treten ihr Amt am 01.01.2025 an.
Die Kandidaten für die Kirchenverwaltung Erbendorf:
Kirchenverwaltung Wildenreuth
Die Kirchenverwaltung in der katholischen Filialgemeinde Wildenreuth besteht aus vier Mitgliedern.
Deshalb dürfen für Wildenreuth bis zu vier Stimmen vergeben werden.
Die Wahl in Wildenreuth findet am 24. November statt.
Öffnungszeiten des Wahllokals in Wildenreuth
im evangelischen Jugendheim in Wildenreuth:
Sonntag, 24. November 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Briefwahl in Wildenreuth
Bis 22. November können Sie im Pfarrbüro in Erbendorf
Briefwahlunterlagen abholen.
Diese können Sie entweder bis 22. November, 12.00 Uhr im Pfarrbüro oder direkt im Wahllokal abgeben.
Darf ich in Wildenreuth und Erbendorf wählen?
Nein. Sie dürfen entweder die Kirchenverwaltung in Wildenreuth oder in Erbendorf wählen, abhängig davon, wo Sie Ihren Erstwohnsitz haben. Zur Filialkirchenstiftung Wildenreuth gehören die Katholiken der Ortschaften Wildenreuth, Neuenreuth, Gössenreuth, Frodersreuth und Gramlhof.
Die Kandidaten für die Kirchenverwaltung Wildenreuth: