zur Prävention gegen jegliche Form von Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen
1. Einleitung
„Wieso braucht jede Pfarrei ein Kinder- und Jugendschutzkonzept?“
Im Wissen um die erschreckenden Tatsachen, dass eine große Anzahl von Mädchen und Jungen über alle Altersgruppen hinweg zum Opfer von sexualisierter Gewalt geworden ist und noch wird, hat die Deutsche Bischofskonferenz beschlossen, dass jede kirchliche Einrichtung, seien es Kitas, Pfarreien oder andere Einrichtungen der Katholischen Kirche, ein eigenes institutionelles Kinder- und Jugendschutzkonzept zu erarbeiten hat.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist fest im Gesetz verankert und nimmt uns alle in die Verantwortung.
Wir als Pfarrgemeinde sind verpflichtet, diesen Schutzauftrag durch Maßnahmen der Prävention und Intervention umzusetzen.
2. Formen von sexualisierter Gewalt – eine Begriffserklärung
Bei dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ denkt man oft gleich an gewaltvolle oder sogar brutale Übergriffe. Es gibt jedoch deutliche Unterscheidungen.
Grenzverletzungen
„Grenzverletzungen können im Alltag vorkommen. Sie liegen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit und sind oftmals Ergebnis einer mangelnden Achtsamkeit, persönlicher oder fachlicher Unzulänglichkeit und lassen sich meist mit einer ernstgemeinten Entschuldigung aus der Welt schaffen.“ (1)
Beispiele:
· „Missachten persönlicher Grenzen (tröstende Umarmung, obwohl es dem Gegenüber unangenehm ist)
· Missachten der Grenzen der professionellen Rolle (Gespräch über eigene Probleme mit dem Kind)
· Missachten von Persönlichkeitsrechten (Veröffentlichung von Bildern)
· Missachten der Intimsphäre (Umkleide)
· Missachten vorher gemeinsam vereinbarter Umgangsregeln (z.B. Anklopfen)“ (2)
Sonstige sexuelle Übergriffe
„Als sonstige sexuelle Übergriffe bezeichnet man Handlungen, die die Schwelle zur Strafbarkeit noch nicht überschritten haben, aber im Umgang unangemessen und nicht mehr zufällig (wie Grenzverletzungen), sondern beabsichtigt sind. Sie können als gezielte Desensibilisierung die Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs sein, der Ausdruck eines mangelnden Respektes gegenüber Kindern und Jugendlichen oder auch Ergebnis fundamentaler fachlicher Defizite ist.“ (3)
Beispiele:
· Erzieher/Erzieherin betritt Badezimmer, während ein Jugendlicher/eine Jugendliche duscht
· Häufige anzügliche Bemerkungen und/oder unangemessene Gespräche über Sexualität
· Wiederholte abwertende sexistische Bemerkungen über den körperlichen Entwicklungszustand von Mädchen und Jungen
· Sexistische Spielanleitungen (z.B. Flaschendrehen mit Entkleiden)
· Sexistisches Manipulieren von Bildern (z.B. Einfügen von Köpfen in Fotos von nackten Körpern in sexueller Pose)
· Wiederholte vermeintlich zufällige Berührungen von Brust oder Genitalien“ (4)
Strafbare Handlungen
„Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) sind immer strafbar. Dies ist eine absolute Grenze, auf eine (vermeintliche) Einwilligung des Kindes kommt es nicht an.
Sexuelle Handlungen an oder mit Jugendlichen (Personen ab 14 Jahren bis unter 18 Jahren) sind unter deutlich engeren Voraussetzungen strafbar. Strafbar sind nicht nur sexuelle Handlungen, bei denen es zu einem körperlichen Kontakt kommt. Auch ohne Berührung kann eine Handlung strafbar sein, z. B. ein Kind zu sexuellen Handlungen an sich selbst auffordern, vor einem Kind masturbieren oder einem Kind pornografische Darstellungen zeigen.“ (5)
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1, 2, 3, 4, Instit. Schutzkonzept, Arbeitshilfen für Pfarreien und kirchl. Einrichtungen—Teil 1: Information und Anleitung, S. 14
5 Instit. Schutzkonzept, Arbeitshilfen für Pfarreien und kirchl. Einrichtungen—Teil 1: Informationen und Anleitungen, S. 13
3. Pfarreienbeschreibung und Risikoanalyse
In der Pfarrei Erbendorf leben 5022 Einwohner (Stand: Dez. 2021), davon etwa 3100 Katholiken.
In der Pfarrei gibt es verschiedenste Gruppierungen und Veranstaltungen mit und für Kinder und Jugendliche:
Die Ministrantinnen und Ministranten
Es gibt sieben Ministrantengruppen, bestehend aus insgesamt ca. 50 Ministrant*innen.
Die Altersspanne geht von 9 bis 24 Jahren.
Betreut werden die Gruppen von 20 Gruppenleiter*innen.
Die Gruppen treffen sich in der Regel wöchentlich im Pfarrheim.
Zwei von den Gruppenleitern erstellen den Ministrantenplan.
Die Gruppenleiter*innen treffen sich in regelmäßigen Abständen zu Leiterrunden mit dem Ortspfarrer oder der/dem past. Mitarbeiter*in.
Auf das Jahr verteilt finden außerdem die Sternsingeraktion, ein Zeltlager oder eine Ministrantenfahrt statt.
Chorgruppen
Es gibt einen Kinderchor, der sich jeweils Dienstag Nachmittag in der Kirche auf der Empore trifft. In der Regel sind auch Eltern anwesend. Der Leiter hat ein eigenes Schutzkonzept erstellt.
Kolpingsfamilie
In der Kolpingsfamilie gibt es punktuell Angebote für Jugendliche, die im Freien stattfinden, z.B. Ramadama und Baumpflanzaktion, sowie die Altkleidersammlung. Verantwortlich dafür ist die Kolpingvorstandschaft.
Eltern-Kind-Raum
Der Eltern-Kind – Raum hat einen separaten Eingang im Pfarrhaus. In diesem Raum hält sich nur die Eltern-Kind-Gruppe auf oder begleitete Treffen von Eltern und Kind durch das Jugendamt.
Raumsituation im Lorettoheim
Die Faustinusstube wird für das Messcafé, Kolpingvorstandssitzungen und –versammlungen, PGR-Sitzungen und vom Frauen– und Mütterverein genutzt. Pfarrveranstaltungen wie Frühstück, Vorträge, Versammlungen, Bibelkreis, … finden ebenso dort statt. Die Faustinusstube ist zur Zeit der einzige Veranstaltungsort der Pfarrei, in der bis zu 30 Personen Platz finden.
Daran grenzt eine Küche an.
Am Freitag Nachmittag werden diese Räumlichkeiten von 16.00 bis 20.00 Uhr auch von den Ministranten für Gruppenstunden genutzt , in denen sie kochen oder backen wollen, oder weil die Jugendräume schon besetzt sind.
Im Erdgeschoss befinden sich die Toiletten (männlich, weiblich).
Im 1. Stock gibt es zwei Gruppenräume, eine Teeküche und einen angrenzenden Lagerraum.
Schlüssel zum Lorettoheim hat jeweils ein/eine Gruppenleiter*in einer Ministrantengruppe. Über einen Generalschlüssel verfügen die Mesner, der Kirchenpfleger, der PGR-Sprecher, der/die pastorale Mitarbeiter*in und der Ortspfarrer.
Eine Übersicht über die ausgegebenen Schlüssel ist im Pfarrbüro hinterlegt.
Die Sakristei und Ministrantensakristei
In der Sakristei halten sich Priester und Mesner auf.
Lektoren*innen und Kommunionhelfer*innen kommen kurz zur Absprache in die Sakristei und gehen auf ihren Platz in die Kirche.
Die Ministranten betreten erst die Sakristei und gehen dann in einen eigenen Raum, in dem sie sich umkleiden (Ministrantensakristei). Wenn Hilfe beim Ankleiden durch die Mesner erforderlich ist, bitten die Minis um Hilfe.
Risikoanalyse
Bei der Begehung des Lorettoheims wurden im Toilettenbereich Mängel festgestellt. Die Türen zu den Toiletten der Frauen und der Männer stehen meist offen und der Blick zum Pissoir ist ungehindert möglich.
Hier wurden durch die Kirchenverwaltung automatische Türschließer eingebaut, um die beiden Bereiche besser abzutrennen und die Türen geschlossen zu halten.
4. Vorgegebene Regularien für die Arbeit mit Kinder und Jugendlichen
4.1 Einholen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
· Für jede Person, die längerfristig in der KiJuA tätig ist, beantragt das Pfarramt bei der örtlichen Gemeinde ein erweitertes Führungszeugnis. Es ist für die KiJuA kostenlos.
· Dieses wird der betreffenden Person zugeschickt.
· Das erweiterte Führungszeugnis wiederum muss er*sie dann an
Kath. Jugendstelle Tirschenreuth
Hospitalstr. 1
95643 Tirschenreuth
schicken mit der Bitte um Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Bekommt die betreffende Person das erweiterte Führungszeugnis und die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurück, muss er*sie nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Pfarramt abgeben.
Das Prozedere muss alle fünf Jahre wiederholt werden.
· Das Pfarramt achtet darauf, dass diese Regelung eingehalten wird.
4.2 Aushändigen des Kinder- und Jugendschutzkonzepts
Jeder, der in der KiJuA tätig wird, bekommt das aktuelle Kinder- und Jugendschutzkonzept ausgehändigt. Dazu wird auch der Verhaltenskodex besprochen.
4.3 Verpflichtungserklärung für die Einhaltung des Verhaltenskodex
Jeder in der KiJuA Tätige unterschreibt eine Erklärung, mit der er bestätigt, den Verhaltenskodex der Pfarrei zu kennen und ihn einzuhalten.
4.4 Unterschreiben einer Selbstauskunftserklärung
Das Bistum schreibt vor, dass jeder in der KiJuA Tätige eine Selbstauskunftserklärung unterschreibt.
Diese beinhaltet die Verpflichtung, den Verantwortlichen für die KiJuA in der Pfarrei mitzuteilen, wenn u.a. wegen „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“, einer „Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“, der „Misshandlung Schutzbefohlener“, „Menschenhandel“, „Zwangsprostitution“, „Zwangsarbeit“, „Ausbeutung der Arbeitskraft“, „Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung“, „Menschenraub, Entziehung Minderjähriger oder Kinderhandel“ ein Ermittlungsverfahren gegen sie*ihn eingeleitet ist.
4.5 Fortbildungen
Auch wenn es sich um ein Ehrenamt handelt, wird darauf geachtet, dass die in der KiJuA Tätigen sich durch die Teilnahme an einem dreiteiligen Gruppenleiterkurs qualifizieren.
Die Aufsichtspflicht hat jede*r zu wahren, der*die sich Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei annimmt.
Weiterführende Angebote werden über die Kath. Jugendstelle oder das Ministrantenreferat der Diözese angeboten.
5. Verhaltenskodex
Über allem steht bei uns ein
respektvoller und wertschätzender Umgang!
Kinderrechte (6)
· Wir nehmen die Kinder und Jugendlichen mit Ihren Wünschen und ihren Meinungsäußerungen ernst.
· Kinder und Jugendliche entscheiden bei uns selbst, wobei sie mitmachen wollen und wo nicht.
· Wir bemühen uns um ein altersgerechtes Programm.
Nähe und Distanz
· Unsere Treffen mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen finden in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten statt (diese müssen von außen zugänglich sein) bzw. die Leiter*innen geben Eltern und Pfarrverantwortlichen die notwendige Information, wo sich aufgehalten wird.
· Wir nehmen individuelle Bedürfnisse und Grenzen ernst und achten diese in Bezug auf einen altersangemessenen Umgang. Wie viel Nähe oder Distanz die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen brauchen, bestimmen die Kinder und Jugendlichen selbst.
· Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen gestalten wir so, dass Kinder und Jugendliche keine Angst bekommen und keine Grenzen überschritten werden. (7)
· Wir sind für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen da, für ihre Empfindungen und Stimmungen, die sie mit in unsere Gruppenstunden und Veranstaltungen bringen. Wir nehmen sie dabei ernst. Trotz alledem sind wir weder Elternersatz noch beste Freunde. Es gibt keine intimen Kontakte zu den uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
· Wir sind uns unserer Vorbildfunktion und Vertrauensstellung bewusst und versichern, dass wir dieses Machtgefälle nicht zum Schaden der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ausnutzen werden.
Sprache und Wortwahl
· Wir verwenden in der Pfarrei keine sexualisierte Sprache, machen keine sexuellen Anspielungen. Es dürfen keine Bloßstellungen oder abfälligen Bemerkungen erfolgen, sexualisierte und Vulgärsprache sind zu unterlassen. Da Ironie und Zweideutigkeiten von Kindern und Jugendlichen oft nicht verstanden werden, sind diese ebenfalls zu unterlassen. (8)
· Wir achten darauf, wie Kinder und Jugendliche untereinander kommunizieren. Je nach Häufigkeit und Intensität der Verwendung von sexualisierter und abwertender Sprache, von Kraftausdrücken, sexuellen Anspielungen etc., weisen wir sie darauf hin und versuchen im Rahmen der Möglichkeiten, dieses Verhalten zu unterbinden. (9)
Fehlerkultur – Fehler passieren
· Nichts und niemand auf dieser Welt ist perfekt – wir haben das Bewusstsein, dass wir es auch nicht sein können und müssen.
· Mit Fehlern wird konstruktiv umgegangen. Sie werden offen benannt und aufgearbeitet.
· Wir reden nicht über denjenigen, der einen Fehler gemacht hat, sondern mit ihm.
· Wir machen uns nicht darüber lustig und niemand wird deswegen bloßgestellt oder ausgegrenzt.
· Statt Ratschläge zu verteilen, fragen wir bei dem Betreffenden nach, wie diese Fehler in Zukunft vermieden oder reduziert werden können.
· Wenn wir Fehler ansprechen, dann geschieht das ohne ein lautes, böses oder verletzendes Wort und vor allem auf Augenhöhe.
Umgang mit Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
· Wir geben keine Daten und Fotos von Kindern und Jugendlichen ohne deren Zustimmung an andere weiter.
Wir achten darauf, dass nur Chat-Gruppen erstellt werden, wenn alle die Möglichkeit haben, direkt (über eigenes Handy) oder indirekt (z.B. über das Handy der Eltern) daran teilzunehmen oder die Informationsweitergabe an alle gewährleistet ist.
Wir achten darauf, dass in den von uns einsehbaren Gruppenchats keine Kettenbriefe geschickt werden, keine Beleidigungen und kein Cybermobbing stattfinden.
Wir nutzen die Handy-Kontakte z.B. für Terminabsprachen, Suche nach Aushilfen (z.B. beim Ministrantendienst), Verteilung von anstehenden Aufgaben, Einladungen zu pfarreispezifischen Veranstaltungen etc.
Bei nicht passendem Verhalten von Chat-Teilnehmern reagieren wir z.B. mit einem kurzen „Stopp! Keine Beleidigungen!“ im Gruppenchat und klären anschließend im privaten Gespräch die Sachlage.
Angemessenheit von Körperkontakten
· Körperkontakte sind sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck von Pflege, erster Hilfe, Trost und von pädagogisch und gesellschaftlich zulässigen Spielen/Methoden erlaubt. Wir achten auf die Privatsphäre, z.B. bei der Nutzung von Sanitäranlagen. (10)
· Wenn von Seiten der Kinder und Jugendlichen Nähe gesucht wird (z.B. eine Umarmung zum Abschied), dann muss die Initiative vom Jugendlichen ausgehen. Es wird von Seiten des Erwachsenen reflektiert und im vertretbaren Rahmen gestattet. Übermäßige Nähe wird nicht zugelassen (z.B. wenn ältere Kinder/Jugendliche auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen). (11)
· Wir achten darauf, dass es keine unerwünschten Berührungen oder körperliche Annäherung gibt, insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe. (12)
Intimsphäre
· Möchten wir beim Anziehen zum Ministrantendienst, bei den Erstkommunionkleidern, bei szenischen Spielen wie Krippenspiel oder Ähnlichem helfen, fragen wir die Kinder und Jugendlichen vorher um Erlaubnis.
· Gemeinsames Umkleiden, gemeinsame Körperpflege und gemeinsames Duschen von Kindern und Jugendlichen mit Betreuungspersonen ist nicht gestattet und findet geschlechtergetrennt statt. (13)
· Alle Schlafräume(-zelte) gelten als Privat- bzw. Intimsphäre der dort wohnenden Personen und dürfen nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung betreten werden. Dies gilt nicht bei erheblichen Regelverstößen seitens der Teilnehmer*innen (14) und bei Notfällen.
Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen
Bei uns sind nur finanzielle Zuwendungen, Vergünstigungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Kinder oder Jugendliche erlaubt, wenn sie in einem pädagogisch sinnvollen und angemessenen Zusammenhang mit der jeweiligen Aufgabe stehen und nicht die Entstehung einer besonderen Beziehung untereinander fördern. (15)
Disziplinarmaßnahmen
· Wenn wir Regeln für den Umgang miteinander in den Gruppen festlegen, dann vereinbaren wir auch, wie die Konsequenzen aussehen, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält.
· Wenn Disziplinarmaßnahmen notwendig sind, dann geschieht das in aller Ruhe und auf Augenhöhe. Das klärende Gespräch steht dabei im Vordergrund.
· Bei der Gestaltung unserer Aktionen und Veranstaltungen ist jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt, auch wenn der*die Anvertraute diesem zugestimmt hat (z. B. bei Mutproben). Auch als erzieherische Maßnahme oder zur Aufrechterhaltung der von uns gewünschten Ordnung ist dies verboten. (16)
Verhalten auf Freizeiten und Reisen (17)
· Bei allen Veranstaltungen und Aktionen werden die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen von erwachsenen Personen begleitet. Zuständigkeiten machen wir auch nach außen hin deutlich. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln. Liegt die Aufsichtspflicht bei unseren Veranstaltungen nicht bei unseren Mitarbeiter*innen, bemühen wir uns, Empfehlungen für Begleitpersonen herauszugeben.
· Übernachtungen finden möglichst geschlechtergetrennt statt. Wir bemühen uns, möglichst Gleichaltrige gemeinsam unterzubringen.
· Alle, die in der KiJuA tätig sind, übernachten nicht gemeinsam mit anvertrauten Personen in einem Zimmer. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten klären wir vor Beginn der Veranstaltung. Sie bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Kinder und Jugendlichen.
· Die Zimmer anderer Personen respektieren wir als deren Privat- bzw. Intimsphäre.
· Es bedarf einer konkreten Absprache innerhalb eines leitenden Teams einer Veranstaltung, wie mit dem alleinigen Aufenthalt einer Betreuungsperson mit einem anvertrauten Kind oder Jugendlichen bei Shuttlefahrten, in Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen umzugehen ist. In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt eines*einer Leiter*in mit einem*einer minderjährigen Teilnehmer*in zu unterlassen.
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6 angelehnt an die UN-Kinderrechte
7 wörtl. übern. aus dem Verhaltenskodex der Diözesan-Kolpingjugend Paderborn
8 wörtl. übern. aus dem Verhaltenskodex der Diözesan-Kolpingjugend Paderborn
9 wörtl. übern. aus dem Präventionskonz. der Gemeinde St. Laurentius Wuppertal
10 wörtl. übern. aus dem Präventionskonz. der Gemeinde St. Laurentius Wuppertal
11, 12 wörtl. übern. aus dem Präventionskonz. der Gemeinde St. Laurentius Wuppertal
13, 14, 15 aus dem Verhaltenskodex der Diözesan-Kolpingjugend Paderborn
16, 17 aus dem Verhaltenskodex der Diözesan-Kolpingjugend Paderborn
6. Handhabe von Beichte und Beichtgespräch
Beichte, Beichtgespräche und Seelsorge sind sehr sensible Bereiche, die geprägt sind von
· Offenheit
· Vertrauen
· Nähe
· Vertraulichkeit
· Verschwiegenheit
· Einfühlungsvermögen
· u.v.a.m.
Den Hauptamtlichen ist es ein großes Anliegen diese Punkte zu gewährleisten und gleichzeitig den Ansprüchen des Kinder- und Jugendschutzes gerecht zu werden.
Die Erstbeichte und die Beichte vor der Firmung
Ort der Erstbeichte und der Beichte vor der Firmung ist in der Regel das Beichtzimmer. Sie haben die Wahl zwischen anonymer Beichte oder persönlichem Gespräch am Tisch, wo sie dem Priester gegenüber sitzen.
Die Kinder und Jugendlichen kommen dazu gruppenweise in die Lorettokapelle. Von dort aus betreten sie das Beichtzimmer.
Den Kindern wurde im Religionsunterricht der Schule oder nach einem Weggottesdienst schon vorab das Beichtzimmer gezeigt, um sich mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen.
7. Beschwerdeverfahren
Der Weg der Beschwerde:
Ihre Beschwerde können Sie mündlich oder schriftlich einreichen:
· Mündlich
–> an eine Person des Beschwerdeteams (Pfarrer, Gemeindereferent*in, PGR Mitglied, Oberministrant*in).
–> oder Sie teilen es einem Gruppenleiter oder einer Person ihres Vertrauens mit und diese*r leitet die Beschwerde an einen Teilnehmer des Beschwerdeteams weiter.
· Schriftlich durch Einwurf
–> in den Kummerkasten im Lorettoheim (Dieser wird einmal monatlich durch 2 Gruppenleiter*innen geleert.)
–> in den Briefkasten des Pfarrbüros.
Verfahrenswege
Handelt es sich um eine Beschwerde/Vorwurf einer „Grenzverletzung“, dann wird diese Beschwerde im Beschwerdeteam besprochen. Daraufhin wird eine*r aus dem Team das Gespräch mit dem „Beschuldigten“ suchen und um Korrektur des Verhaltens bitten.
Handelt es sich um eine Beschwerde/Vorwurf eines „sonstigen sexuellen Übergriffs“. dann wird das Beschwerdeteam zusammenkommen und dies besprechen.
Anschließend wird ein Hauptamtlicher (momentan Pfarrer oder Gemeindereferent*in) und evtl. – je nach „Schwere“ des Vorwurfs – das Gespräch mit dem „Beschuldigten“ suchen, die Beschwerde vorbringen und zusammen nach einer Lösung suchen, wie damit umzugehen ist.
Außerdem wird dem*r, der*die Beschwerde eingereicht hat, mitgeteilt, was unternommen wurde.
Handelt es sich um eine Beschwerde/Vorwurf eines „sexualisierten Missbrauchs“ durch einen hauptamtlichen kirchlichen Mitarbeiter, wird dies unverzüglich nach Regensburg an die Präventionsstelle gemeldet und führt in aller Regel zu einer Anzeige.
Handelt es sich um eine Beschwerde/Vorwurf eines „sexualisierten Missbrauchs“ durch einen ehrenamtlichen Mitarbeiter, dann wird der Beschwerdeteam zusammenkommen und die notwendigen Schritte besprechen. Danach wird versucht, zu einem Gespräch mit dem Beschwerdeführenden/dem Opfer zusammenzukommen.
An dem Gespräch sollen teilnehmen:
· ein Mitglied des Beschwerdeteams
· eine Fachkraft für Missbrauch (z. B. vom Landratsamt oder der Diözese)
· das Opfer und/oder der gesetzliche Vertreter des Opfers
Über den Vorwurf/die Beschwerde wird IMMER auch die Präventionsstelle im Bistum Regensburg informiert.
In der Regel kommt es nach so einer Beschwerde oder eine Vorwurf zu einer Anzeige.
Ausnahme
„Die Pflicht zur Weiterleitung der Informationen an die Strafverfolgungsbehörde entfällt nur ausnahmsweise, wenn dies dem ausdrücklichen Willen des Betroffenen bzw. seinem gesetzlichen Vertreter entspricht und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist.“ (18)
„In jedem Fall sind die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, wenn weitere Gefährdungen zu befürchten sind oder weitere mutmaßliche Betroffene ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung der Taten haben könnten.“ (19)
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18, 19 Ordnung für den Umgang mit sex. Missbrauch Minderjährier und schutz– oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchl. Dienst, Bistum Regensburg, Punkt 34
8. Erstellung und Umgang mit dem Konzept
Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept wurde durch Partizipation erarbeitet, d. h. durch die Befragung in Form eines Fragebogens
· der Gruppenleiter in der Kinder- und Jugendarbeit der Pfarrei
· der hauptamtlichen Seelsorger (Pfarrer und Gemeindereferent)
· von Vertreter*innen aus dem Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung, Kolping und dem Kinderchorleiter.
Oberstes Ziel dieses Konzepts ist es, auf einen wertschätzenden und achtsamen Umgang in der Pfarrei hinzuweisen, diesen möglich zu machen und einzufordern.
Dadurch soll vor allem der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in der Pfarrei gewährleistet werden.
Indem das offene und ehrliche Aussprechen von Bedürfnissen und Empfindungen möglich und sogar gewünscht ist, kann ein Nachjustieren verschiedener Verhaltensweisen und Regelungen möglich gemacht werden.
Kinder und Jugendliche werden ernstgenommen, wenn sie zurückmelden, dass sie in ihren Freiheiten und (Kinder-)Rechten eingeschränkt werden.
9. Verbindlichkeit des Kinder- und Jugendschutz-konzeptes
Mit der Verabschiedung des Konzepts durch den Pfarrgemeinderat, die Kirchenverwaltung und den Ortspfarrer wird es zum verbindlichen Leitfaden für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
In den kirchlichen Verbänden tragen die Vorsitzenden Verantwortung für die Umsetzung des Konzeptes bei ihren Veranstaltungen.
Die verantwortlichen Hauptamtlichen sorgen dafür, dass die jeweiligen Aktiven in der Kinder- und Jugendarbeit das Konzept kennenlernen und die Einhaltung im Blick haben.
10. Zugänglichkeit zum Konzept
Das Konzept kann nur tragfähig werden, wenn alle in der Pfarrei Erbendorf Zugang dazu haben.
Deshalb wird es veröffentlicht durch:
· Aushang in der Sakristei
· die Homepage der Pfarrei
· eine E-Mail an alle Eltern der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in den Ministrantengruppen
· persönliche Einführung in das Konzept bei der Leiterrunde der Ministrant*innen
11. Evaluation
Das Konzept wird alle 4 Jahre (nach der Wahl des Pfarrgemeinderats) auf Aktualität und Gültigkeit überprüft und das Beschwerdeteam neu bestellt.
12. Erstellung des Konzepts
Das Schutzkonzept der Pfarrei Erbendorf wurde vom Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung verabschiedet. Als Grundlage diente das Schutzkonzept aus der Pfarrei Wolnzach und Eschelbach, denen wir herzlich für die Bereitstellung ihres Konzepts danken.
Überarbeitet wurde es von Annette Janner-Schraml (PGR), Magdalena Melzner (Oberministrantin) und Roswitha Heining(Gemeindereferentin).